Beruf und Dialyse

Dialysepatientinnen und –patienten müssen nicht zwingend ihre Berufstätigkeit aufgeben, jedoch sollten möglichst folgende Voraussetzungen gegeben sein:
• nur leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeiten
• keine Schicht- oder Nachtarbeit
• keine infektionsbegünstigenden klimatischen Verhältnisse (Nässe, Kälte)

 

Besteht noch keine Berufsausbildung oder ist eine Umschulung nötig, bietet sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Rentenversicherung Hilfe an.

 

Wir unterstützen die Patientinnen und Patienten nach Möglichkeit in Ihren Bedürfnissen, z. B. durch
• Anpassung der Dialysezeiten am Tag
Nachtdialyse

 

Kann die Dialyse nicht außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden, kann unter folgenden Voraussetzungen bei der Krankenkasse „Teil-Krankengeld“ beantragt werden:
• Arbeitszeiten und Dialysezeiten überschneiden sich
• Die Arbeit kann nur an den dialysefreien Tagen ausgeübt werden

 

Schwerbehinderte Angestellte (z. B. Dialysepatienten) die bereits länger als sechs Monate in einem bestehenden Arbeitsverhältnis tätig sind können ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes nicht gekündigt werden. Die Zustimmung muss vom Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Aufgabe der Integrationsämter ist es schwerbehinderte Menschen in das Arbeitsleben zu integrieren.

Außerdem haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Mehrurlaub (Regelfall 1 Woche/Jahr).