Lohnersatzleistungen

Ist es dem Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, gibt es verschiedene Geldleistungen die in Anspruch genommen werden können:

 

Krankengeld durch die Krankenkasse
Bei Arbeitsunfähigkeit, nach Ablauf der Lohnfortzahlung, für max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.

 

Arbeitslosengeld – „Nahtlosregelung“
Wenn kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht und noch keine Rente bezogen wird – auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis.

 

Vorgezogene Altersrente 

Ab dem 60. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen wie z. B. Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.

 

Erwerbsminderungsrente
Abhängig von gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, in der Regel ist die Gewährleistung „auf Zeit“.

 

Erwerbsminderungsrente für junge Menschen
Für Berufsanfänger bei Arbeitsunfall vom ersten Arbeitstag an, bei Krankheit oder Freizeitunfall nach einem Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung.

 

Grundsicherung
Für Personen die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können und mindestens 65 Jahre alt sind oder über 18 Jahre und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsunfähig sind.